Was ist ein Heilpraktiker für Physiotherapie?
Der Heilpraktiker, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie (oft auch als „sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie" oder kurz HP Physiotherapie bezeichnet) ist eine spezielle berufsrechtliche Zusatzqualifikation für staatlich anerkannte Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in Deutschland.
Sie ermöglicht es, physiotherapeutische Heilbehandlungen eigenverantwortlich und ohne ärztliche Verordnung durchzuführen. Die Krankheitsdiagnose und die Erstellung eines Behandlungsplans wird von einem speziell ausgebildeten Physiotherapeuten zusammen mit dem Patienten vorgenommen.
Anamnese, Diagnose und Therapie finden somit unter einem Dach statt. Gerade durch lange Wartezeiten auf Facharzttermine können Sie als Patient bei akuten Beschwerden direkt in die Praxis kommen.
Zur Erstellung einer Diagnose sind auch ärztliche Vorbefunde sinnvoll. Auch bereits erfolgte radiologische Untersuchungsergebnisse sollte der Patient mitbringen. Im Unterschied zur allgemeinen Heilpraktikererlaubnis ist die sektorale Erlaubnis strikt auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkt.
Abgrenzung zu Ärzten, Heilpraktikern und Physiotherapeuten
Ärztinnen und Ärzte dürfen auf Grundlage ihrer Approbation sämtliche Heilbehandlungen eigenverantwortlich durchführen und diagnostizieren.
Allgemeine Heilpraktiker dürfen, nach erfolgreich bestandener Heilpraktikerprüfung, eigenverantwortlich heilkundlich tätig werden, und das in einem sehr weiten Feld, das alle Bereiche der Heilkunde einschließt, solange kein expliziter Arztvorbehalt besteht.
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten hingegen sind traditionell auf die Ausübung ihres Berufs im Rahmen ärztlicher Verordnung beschränkt. Sie behandeln Patientinnen und Patienten, dürfen dabei aber nicht eigenständig diagnostizieren oder ohne ärztliche Anweisung therapeutisch tätig werden.
Der Heilpraktiker für Physiotherapie schließt diese Lücke, denn diese Erlaubnis berechtigt zur eigenständigen Ausübung der Heilkunde ausschließlich im Bereich der Physiotherapie. Die Berechtigung gilt also nur für Maßnahmen, die zum physiotherapeutischen Kompetenzbereich gehören.
Heilpraktikerleistungen sind bei den privaten Krankenversicherung in der Regel mitversichert (siehe Ihren PKV-Vertrag).
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen diese Selbstzahlerleistung in der Regel nicht!
Die Eingangsuntersuchung erfolgt immer durch Herrn Markus Schieber. Folgebehandlungen können dann auch unsere erfahrenen Physiotherapeuten durchführen.
Wir freuen uns über Ihren Besuch!